Schulkonferenz


Die Schulkonferenz setzt sich unter Vorsitz der Schulleiterin aus je fünf Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums zusammen. Die Vertreter/innen der Elternschaft müssen keine gewählten Elternvertreter sein. Jedes Elternteil, das ein Kind in der Schule hat, kann sich wählen lassen. Hier werden grundsätzliche Fragen erörtert, z.B. das Schulprogramm. Die Schulkonferenz ist das höchste Beschluss fassende Gremium der Schule. Sie trifft sich etwa alle vier Monate.